Ehrlichkeit,
Zuverlässigkeit und respektvolles Miteinander sind
Grundvoraussetzungen, damit der Tauschring in seiner Eigenschaft als
Nachbarschaftshilfe funktionieren kann. Bei Fehlverhalten können
die Tauschring-Mitglieder den Ausschluss eines Mitgliedes
beschließen.
Es
werden Leistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, aber kein Geld
ausgetauscht.
Jede
Arbeitsleistung ist gleichwertig. Die Verrechnungseinheit für
eine erbrachte Hilfeleistung ist der Zeitaufwand, der mit
Talentgutscheinen beglichen wird. Eine Stunde hat 4 Talente. Die
Gültigkeitsdauer und die Ausgaberegeln von Talent-Gutscheinen
werden von den Tauschring Mitgliedern jährlich neu festgelegt.
Die
Tauschpartnerinnen und Tauschpartner vereinbaren Einzelheiten unter
sich. Je genauer die Absprachen im Vorfeld sind, desto weniger
können sich Missverständnisse ergeben.
Bei
Materialbedarf (z.B. Büromaterial oder Werkzeugeinsatz)
vereinbaren die Teilnehmer den notwendigen Warenwert, der mit
Talentgutscheinen oder in EUR beglichen werden kann, ebenso bei
PKW-Kraftstoffbedarf (für Fahrten). Hierzu ist eine klare
Absprache im Vorfeld notwendig.
Jede
Teilnehmerin, jeder Teilnehmer erhält Talent-Gutscheine, mit
denen er angebotene Leistungen nutzen kann. Wer wem Hilfe leistet,
ist innerhalb des Tauschrings freigestellt. Zur Ausgabe von
Talent-Gutscheinen siehe Punkt 3.
Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekunden ihre Teilnahme schriftlich,
damit Hilfsangebote bzw. –nachfragen sinnvoll verwaltet werden
können.
Die
Verwaltung nimmt die schriftlichen Angebote und Nachfragen an und
veröffentlicht sie in einer in Abständen erscheinenden
Marktzeitung sowie im Internet.
Die
Hilfsangebote/ -gesuche werden der Verwaltung schriftlich oder
telefonisch mitgeteilt und von dort veröffentlicht.
Nach
Bedarf erscheint ein Suche/Biete-Blatt für die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer.
In
der „Biete“-Rubrik werden alle Hilfsangebote
aufgelistet. Die „Suche“-Rubrik enthält
nachgefragte Hilfsleistungen.
Die
den Tauschring verwaltenden Personen verpflichten sich zur
vertraulichen Behandlung aller geführten Daten.
Die
in der Verwaltung entstehenden Kosten (Porto, Bürobedarfsartikel
usw.) werden durch einen jährlichen Betrag von 5,00 €
beglichen.
Im
Tauschring wird zur Finanzierung der Verwaltungsarbeit/Bürotätigkeit
eine Kasse geführt. Zur Betreuung der Kasse wird eine
Kassenführerin/ ein Kassenführer jeweils für 2 Jahre
gewählt. Jährlich wird ein Kassenbericht erstellt, der
spätestens zwei Monate nach Jahresabschluss (Kalenderjahr) zu
erstellen ist. Der Kassenbericht wird von zwei zuvor bestellten
Kassenprüfern/ -innen geprüft und ist den Teilnehmern und
Teilnehmerinnen in schriftlicher Form zur Kenntnis zu bringen.
Jeder
Teilnehmerin und Jedem Teilnehmer ist es gestattet, die
Kassenbuchführung einzusehen.
Der
Tauschring als solches ist nicht für Schäden haftbar zu
machen, die durch, an oder mit Tauschringteilnehmerinnen und
Tauschringteilnehmern entstehen. Jede Teilnehmerin und jeder
Teilnehmer haftet für sich selbst im Sinne des BGB.
Jede
Teilnehmerin und jeder Teilnehmer handelt nach bestem Wissen und
Gewissen.
Verhaltensregeln
bei der Nutzung des E-Mail-Schriftverkehrs: Es gilt als vereinbart,
dass beim E-Mail-Schriftverkehr der Tauschringteilnehmerinnen und
-teilnehmer untereinander die Vermittlung von Nachbarschaftshilfen
im Vordergrund steht. Persönliche Meinungsunterschiede werden
grundsätzlich in den regelmäßig stattfindenden
Besprechungen vorgetragen und werden nicht über den
E-Mail-Verteiler mitgeteilt.
Zu
den regelmäßigen Besprechungen wird eine Tauschbörse
durchgeführt, wobei die angebotenen Waren mit
Talent-Gutscheinen erworben werden können.
Der Tauschring kann aufgelöst werden, wenn bei einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung mehr als die Hälfte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erscheinen und dies mit 2/3 - Mehrheit beschließen. Falls nicht die notwendige Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erschienen ist, muss nochmals innerhalb von vier Wochen mit gleicher Tagesordnung eingeladen werden. Von den Versammlungen muss jeweils ein Protokoll erstellt werden. Nach Auflösung werden die vorhandenen Finanzmittel dem Forum Alter und Jugend e.V. in Gießen übereignet.